Strafrecht Polen
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Nach der polnischer Verfassung gilt jedermann als unschuldig, solange seine Schuld nicht durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt worden ist.
Wir beschäftigen uns mit polnischem Strafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtshaftstrafrecht, mit der Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten in Polen. Wir vertreten Ihre Interessen in ganz Polen. Unsere auf Strafrecht spezialisierten Anwälte bieten Ihnen sofort Hilfe, eine Einschätzung der Erfolgsaussichten, der Risiken und Kosten sowie Begleitung im Strafverfahren in Polen. Wir begleiten Sie im Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren und im Vollstreckungsverfahren.
- Wirtschaftsstrafsachen und Finannzstrafsachen: Verfahren gegen Vorstandsmitglieder, Misswirtschaftsfälle, Handeln zum Schaden der Gesellschaft,
- Steuerstrafsachen: Verletzung des Steuerrechts, des Zollrechts, des Devisenrechts und der Verordnung über Glücksspiele,
- Europäischer Haftbefehl (EuHB),
- Drogendelikte: Herstellung, Besitz und Handel mit illegalen Drogen und psychotropen Substanzen,
- Strafverfahren nach Verkehrsunfall,
- Sexualdelikte.